Bürgergeld 2025

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Nullrunde beim Bürgergeld!

Das schlechte Abschneiden der Ampelparteien bei den Landtagswahlen 2024 und ihre schwachen Umfragewerte zeigen Wirkung: Das Bürgergeld soll 2025 nicht erhöht werden. Offiziell wird das mit der niedrigen Inflation begründet. In Wahrheit reagiert man aber auf den Druck von AfD, BSW und CDU.

Analyse: Die Entscheidung könnte Spannungen verstärken, da deutsche Bürgergeldempfänger aus Frust ausländischen Empfängern die Schuld geben könnten, was Konflikte schürt. Es ist bedauerlich, dass nun alle Bürgergeldempfänger durch Fehler in der Asylpolitik leiden, obwohl sie nichts dafür können.

Bürgergeld Tabelle für 2024 / 2025

  • Alleinstehende: 563 €
  • Paare (pro Person) : 506 €
  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 471 €
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390 €
  • Kinder von 0 bis 5 Jahren: 357 €

Seit Januar 2024 ist das Bürgergeld, eine staatliche Unterstützung, deutlich erhöht worden. Das Bürgergeld ist eine finanzielle Hilfe für Menschen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zuvor war es als „Arbeitslosengeld II“ oder „Hartz IV“ bekannt.

5,5 Millionen Menschen
Derzeit beziehen deutschlandweit 5,5 Millionen Menschen das Bürgergeld, darunter 1,68 Millionen Arbeitslose. Die Regierung hat das Bürgergeld 2023 eingeführt, um das alte Hartz-IV-System zu ersetzen. Bereits zu Beginn des Jahres 2023 wurde der Betrag um 50 Euro erhöht. Seit Januar 2024 gibt es eine weitere Erhöhung um etwa zwölf Prozent, um mit den steigenden Lebenshaltungskosten durch die Inflation Schritt zu halten.

Single
Beispiel: Singlehaushalt

Regelbedarfe = 563 €

Wohnung = 437 € (abhängig vom Mietspiegel)

Bürgergeld = 1000 €

Vergleich: Ein Vollzeitbeschäftigter bekommt bei Mindestlohn ca. 1.550 € netto.

Paare 640
Beispiel: Paare

Regelbedarfe = 2 x 506 €

Wohnung = 588 € (abhängig vom Mietspiegel)

Bürgergeld = 1600 €

Vergleich: Zwei Vollzeitbeschäftigte bekommen beim Mindestlohn ca. 3.100 € netto.

Familie 1 Kind
Paar mit einem Kind

Regelbedarfe = 2 x 506 €

Kind 14 Jahre: 471 €

Wohnung = 740 € (abhängig vom Mietspiegel)

Bürgergeld = 2.222 €

Vergleich:

Ein Vollzeitbeschäftigter bekommt bei Mindestlohn mit Kindergeld ca. 1.935 € netto.
Zwei Vollzeitbeschäftigte bekommen beim Mindestlohn mit Kindergeld ca. 3.350 € netto.

Alleinerziehender 1 Kind
Beispielrechnungen beim Alleinerziehenden mit einem Kind

Regelbedarfe = 563 €

Kind 14 Jahre: 471 €

Mehrbedarf für Alleinerziehende: 202,41 €

Wohnung = 588 € (abhängig vom Mietspiegel)

Davon wird abgezogen:

Kindergeld: 250 €

Unterhaltsvorschuss, wenn vorhanden

Bürgergeld = 1.574,41 €

Vergleich: Ein Vollzeitbeschäftigter bekommt bei Mindestlohn ca. 1.562 € netto.

 

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