Bürgergeld 2024

  • Beitrag zuletzt geändert am:5. Dezember 2023
  • Lesedauer:6 min Lesezeit

Beispielrechnung: Singlehaushalt (ab 1. Januar 2024)

  • Regelbedarfe = 563 €
  • Wohnung = 437 € (abhängig vom Mietspiegel)
  • Bürgergeld = 1000 €

Zum Vergleich: Ein Vollzeitbeschäftigter bekommt bei Mindestlohn ca. 1.550 € netto.

Beispielrechnung: Paare (ab 1. Januar 2024)

  • Regelbedarfe = 2 x 506 €
  • Wohnung = 588 € (abhängig vom Mietspiegel)
  • Bürgergeld = 1600 €

Zum Vergleich: Zwei Vollzeitbeschäftigte bekommen beim Mindestlohn ca. 3.100 € netto.

Beispielrechnung: Paar mit einem Kind (ab 1. Januar 2024)

  • Regelbedarfe = 2 x 506 €
  • Kind 14 Jahre: 471 €
  • Wohnung = 740 € (abhängig vom Mietspiegel)
  • Bürgergeld = 2.222 €

Zum Vergleich:

  1. Ein Vollzeitbeschäftigter bekommt bei Mindestlohn mit Kindergeld ca. 1.935 € netto.
  2. Zwei Vollzeitbeschäftigte bekommen beim Mindestlohn mit Kindergeld ca. 3.350 € netto.

Beispielrechnungen beim Alleinerziehenden mit einem Kind (ab 1. Januar 2024)

  • Regelbedarfe = 563 €
  • Kind 14 Jahre: 471 €
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende: 202,41 €
  • Wohnung = 588 € (abhängig vom Mietspiegel)

Davon wird abgezogen:

  • Kindergeld: 250 €
  • Unterhaltsvorschuss, wenn vorhanden

Bürgergeld = 1.574,41 €

Zum Vergleich: Ein Vollzeitbeschäftigter bekommt bei Mindestlohn ca. 1.562 € netto.

Bürgergeld Tabelle für 2024

  • Alleinstehende: 563 € (+61 Euro)
  • Paare pro Person oder Bedarfsgemeinschaften: 506 € (+55 Euro)
  • Erwachsene in Einrichtungen: 451 € (+49 Euro)
  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 471 € (+51 Euro)
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390 € (+42 Euro)
  • Kinder von 0 bis 5 Jahren: 357 € (+39 Euro)

 

Ab Januar 2024 wird das Bürgergeld, das eine Unterstützung vom Staat ist, deutlich erhöht. Das Bürgergeld ist eine Art finanzielle Hilfe, die Menschen erhalten, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Vorher hieß es „Arbeitslosengeld II“ oder „Hartz IV“.

Im Moment bekommen deutschlandweit 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, und davon sind 1,68 Millionen Menschen arbeitslos. Die Regierung hat im Jahr 2023 das Bürgergeld eingeführt, um das alte Hartz-IV-Geld zu ersetzen. Anfang des Jahres wurde der Geldbetrag, den die Menschen erhalten, schon um 50 Euro erhöht. Jetzt, im Jahr 2024, wird es eine weitere Erhöhung geben – und zwar um etwa zwölf Prozent. Das ist notwendig, um mit den steigenden Lebenshaltungskosten durch Inflation Schritt zu halten.


Bürgergeld: Staatliche Unterstützung für ein menschenwürdiges Existenzminimum gemäß Grundgesetz

Bürgergeld ist eine staatliche Unterstützung, die sicherstellt, dass jeder Mensch ein menschenwürdiges Existenzminimum hat, wie es im Grundgesetz festgelegt ist. Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert dieses Grundrecht, während Artikel 20 Absatz 1 den Gesetzgeber dazu verpflichtet, das Existenzminimum tatsächlich zu sichern.

Das Bürgergeld, auch als Grundsicherung für Arbeitsuchende bekannt, ist eine Sozialleistung, die das wirtschaftliche Existenzminimum für diejenigen sichert, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Es unterstützt auch erwerbsfähige Personen bei der Suche nach Arbeit und Qualifizierungsmöglichkeiten.

Mit der Einführung des Bürgergeldes liegt der Fokus stärker auf langfristigen und nachhaltigen Arbeitsaufnahmen. Es gibt keine Vorrangregelung mehr, und es werden finanzielle Anreize wie Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus eingeführt.

Das Bürgergeld ermöglicht die Teilhabe am sozialen Leben und sichert das wirtschaftliche Existenzminimum. Jeder, der erwerbsfähig ist, aber seinen Lebensunterhalt nicht selbst decken kann und keine ausreichenden Leistungen von anderen erhalten kann, hat Anspruch auf Bürgergeld. Dies gilt auch für nicht erwerbsfähige Personen in einer Bedarfsgemeinschaft mit Bürgergeld-Berechtigten.

Die Leistungen des Bürgergelds werden vom örtlichen Jobcenter erbracht. Das Jobcenter arbeitet in der Regel mit der örtlichen Agentur für Arbeit und der Kommune zusammen. Die Agenturen für Arbeit sind für Regelbedarfe, Eingliederungsleistungen und eventuelle Mehrbedarfe verantwortlich, während die Kommunen für Unterkunft, Heizung und besondere Leistungen zuständig sind. Die Leistungen werden in der Regel monatlich in einem Gesamtbetrag ausgezahlt. Einige Landkreise und Städte übernehmen diese Aufgaben allein in kommunaler Verantwortung.

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