Bürgergeld 2024 – Das Jobcenter will nicht, dass du das weißt!

Bürgergeld Tabelle für 2024

  • Alleinstehende: 563 € (+61 Euro)
  • Paare pro Person oder Bedarfsgemeinschaften: 506 € (+55 Euro)
  • Erwachsene in Einrichtungen: 451 € (+49 Euro)
  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 471 € (+51 Euro)
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390 € (+42 Euro)
  • Kinder von 0 bis 5 Jahren: 357 € (+39 Euro)

Ab Januar 2024 wird das Bürgergeld, das eine Unterstützung vom Staat ist, deutlich erhöht. Das Bürgergeld ist eine Art finanzielle Hilfe, die Menschen erhalten, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Vorher hieß es „Arbeitslosengeld II“ oder „Hartz IV“.

Im Moment bekommen deutschlandweit 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, und davon sind 1,68 Millionen Menschen arbeitslos. Die Regierung hat im Jahr 2023 das Bürgergeld eingeführt, um das alte Hartz-IV-Geld zu ersetzen. Anfang des Jahres wurde der Geldbetrag, den die Menschen erhalten, schon um 50 Euro erhöht. Jetzt, im Jahr 2024, wird es eine weitere Erhöhung geben – und zwar um etwa zwölf Prozent. Das ist notwendig, um mit den steigenden Lebenshaltungskosten durch Inflation Schritt zu halten.

Beispielrechnung: Singlehaushalt (ab 1. Januar 2024)

  • Regelbedarfe = 563 €
  • Wohnung = 437 € (abhängig vom Mietspiegel)
  • Bürgergeld = 1000 €

Zum Vergleich: Ein Vollzeitbeschäftigter bekommt bei Mindestlohn ca. 1.550 € netto.

Beispielrechnung: Paare (ab 1. Januar 2024)

  • Regelbedarfe = 2 x 506 €
  • Wohnung = 588 € (abhängig vom Mietspiegel)
  • Bürgergeld = 1600 €

Zum Vergleich: Zwei Vollzeitbeschäftigte bekommen beim Mindestlohn ca. 3.100 € netto.

Beispielrechnung: Paar mit einem Kind (ab 1. Januar 2024)

  • Regelbedarfe = 2 x 506 €
  • Kind 14 Jahre: 471 €
  • Wohnung = 740 € (abhängig vom Mietspiegel)
  • Bürgergeld = 2.222 €

Zum Vergleich:

  1. Ein Vollzeitbeschäftigter bekommt bei Mindestlohn mit Kindergeld ca. 1.935 € netto.
  2. Zwei Vollzeitbeschäftigte bekommen beim Mindestlohn mit Kindergeld ca. 3.350 € netto.

Beispielrechnungen beim Alleinerziehenden mit einem Kind (ab 1. Januar 2024)

  • Regelbedarfe = 563 €
  • Kind 14 Jahre: 471 €
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende: 202,41 €
  • Wohnung = 588 € (abhängig vom Mietspiegel)

Davon wird abgezogen:

  • Kindergeld: 250 €
  • Unterhaltsvorschuss, wenn vorhanden

Bürgergeld = 1.574,41 €

Zum Vergleich: Ein Vollzeitbeschäftigter bekommt bei Mindestlohn ca. 1.562 € netto.

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