Was verdienen Landtagsabgeordnete in Thüringen?
Wer sich politisch engagiert und ein Mandat im Landtag innehat, der hat eine Menge Verantwortung – und diese soll natürlich auch entsprechend entlohnt werden. Heute schauen wir uns die Einkünfte der Landtagsabgeordneten in Thüringen genauer an und vergleichen sie mit denen anderer Bundesländer. Wo stehen die Thüringer im Vergleich? Welche zusätzlichen Leistungen gibt es? Und was hat es mit dem Übergangsgeld und der Altersversorgung auf sich?
Die Grundentschädigung
In Thüringen verdienen Landtagsabgeordnete monatlich 7.013,04 Euro. Damit liegt die Entschädigung etwas höher als in Sachsen. Die Grundentschädigung soll sicherstellen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrem finanziellen Hintergrund, politisch engagieren können. Wie in Sachsen ist auch hier die Entschädigung steuerpflichtig.
Kostenpauschalen
Neben der Grundentschädigung erhalten die Abgeordneten eine Kostenpauschale, die sich nach der Entfernung ihres Wohnortes zur Landeshauptstadt Erfurt richtet. Diese Pauschale bewegt sich zwischen 2.402,51 Euro und 3.353,53 Euro. Diese Gelder sind für Ausgaben gedacht, die im Rahmen der politischen Arbeit anfallen, wie zum Beispiel die Unterhaltung eines Büros oder die Fahrten im Wahlkreis.
Erstattung von Mitarbeiterkosten
Damit die Abgeordneten ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen können, haben sie Anspruch auf die Erstattung von Mitarbeiterkosten. In Thüringen liegt diese Erstattung bei bis zu 4.600 Euro pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter. Dieser Betrag ist etwas geringer als in Sachsen, aber dennoch eine wichtige Unterstützung, um professionelles Arbeiten zu ermöglichen.
Weitere Vergünstigungen und Nebentätigkeiten
Auch in Thüringen dürfen die Landtagsabgeordneten die Bahn kostenlos nutzen, was das Pendeln innerhalb des Freistaats erleichtert. Nebentätigkeiten sind erlaubt, müssen aber wie in den meisten anderen Bundesländern angemeldet werden und unterliegen strengen Regeln.
Übergangsgeld und Altersversorgung
Zusätzlich zu den monatlichen Bezügen gibt es in Thüringen – wie auch in Sachsen – Regelungen zu einem Übergangsgeld und zur Altersversorgung. Diese sind dafür gedacht, Abgeordnete nach dem Ende ihrer Amtszeit finanziell abzusichern und ihnen den Übergang in den „normalen“ Berufsalltag zu erleichtern.
Vergleich mit anderen Bundesländern
Interessant ist der Vergleich mit anderen Bundesländern. Während die Entschädigungen in Sachsen und Thüringen im mittleren Bereich liegen, gibt es in Deutschland auch Ausreißer nach unten. In Hamburg zum Beispiel erhalten die Abgeordneten der Bürgerschaft rund 4.000 Euro monatlich. Das Parlament in Hamburg gilt jedoch, ebenso wie das in Bremen, als sogenanntes „Feierabendparlament“. Viele Abgeordnete dort üben ihren Beruf neben der parlamentarischen Tätigkeit weiterhin aus.
Einkünfte und Leistungen für Landtagsabgeordnete in Thüringen
Leistung | Monatlicher Betrag (in Euro) |
---|---|
Grundentschädigung | 7.013,04 |
Kostenpauschale | 2.402,51 – 3.353,53 |
Erstattung für Mitarbeiterkosten | Bis zu 4.600 |
Kostenfreie Nutzung der Bahn in Thüringen | Nicht in Euro messbar |
Übergangsgeld und Altersversorgung | Je nach Regelung, nicht monatlich |
Die Entschädigungen der Landtagsabgeordneten in Thüringen spiegeln die Verantwortung wider, die mit dem Amt verbunden ist. Vergleicht man die Zahlen mit anderen Bundesländern, so bewegen sich die Thüringer im Mittelfeld. Besondere Regelungen wie die Kostenpauschale, die Erstattung von Mitarbeiterkosten sowie Übergangsgeld und Altersversorgung sind darauf ausgelegt, den Abgeordneten eine konzentrierte und unabhängige politische Arbeit zu ermöglichen. So wird sichergestellt, dass das Engagement im Landtag auch langfristig attraktiv bleibt.