Firma für 1 Euro. Vor- und Nachteile einer UG – Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine Rechtsform, die 2008 als Alternative zur GmbH eingeführt wurde. Die UG ist eine Kapitalgesellschaft, die mit einem Mindeststammkapital von einem Euro gegründet werden kann. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die UG soll vor allem Existenzgründern den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern.
Die Vorteile der UG
Geringe Gründungskosten
Die UG kann mit Hilfe einer Mustersatzung schnell und günstig gegründet werden. Die notariellen Gebühren und die Eintragung ins Handelsregister sind deutlich niedriger als bei einer GmbH.
Beschränkte Haftung
Die Gesellschafter haften nur mit ihrem Geschäftsanteil für die Verbindlichkeiten der UG. Das Privatvermögen bleibt unberührt.
Rechtssicherheit
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine juristische Person und damit rechtsfähig. Sie kann Verträge abschließen, Eigentum erwerben, klagen und verklagt werden. Sie unterliegt den gleichen gesetzlichen Regelungen wie eine GmbH und genießt damit einen hohen Grad an Rechtssicherheit und Vertrauenswürdigkeit.
Flexible Gestaltung
Die UG kann für alle Arten von Tätigkeiten, Dienstleistungen und Gewerben gegründet werden. Der Gesellschaftsvertrag kann individuell angepasst werden, wenn man auf die Mustersatzung verzichtet. Die Gesellschafter können ihre Anteile leicht übertragen oder verkaufen.
Steuerliche Vorteile
Die UG unterliegt der Körperschaftsteuer, die oft günstiger ist als die Einkommensteuer bei natürlichen Personen. Außerdem können die Personalkosten, auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer, als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Flexibilität
Die UG (haftungsbeschränkt) kann ihre Satzung weitgehend frei gestalten und an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Sie kann beispielsweise die Anzahl und die Rechte der Gesellschafter, die Geschäftsführung, die Gewinnverteilung und die Auflösung der Gesellschaft regeln. Sie kann auch jederzeit in eine GmbH umgewandelt werden, wenn das Stammkapital auf 25.000 Euro erhöht wird.
Die Nachteile der UG
Ansparpflicht
Die UG muss jedes Jahr 25 Prozent ihres Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis sie das Mindeststammkapital einer GmbH von 25.000 Euro erreicht hat. Das bedeutet, dass die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter eingeschränkt ist.
Namenszusatz
Die UG (haftungsbeschränkt) muss in ihrem Firmennamen den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen. Dies kann zu einem längeren und sperrigeren Namen führen, der weniger einprägsam ist als ein einfacher GmbH-Name.
Umfirmierung
Wenn die UG das Mindeststammkapital einer GmbH erreicht hat, muss sie sich automatisch in eine GmbH umwandeln. Dafür ist eine aufwändige Umfirmierung mit notarieller Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
Keine Sacheinlagen
Die Stammeinlage der UG muss immer in bar und in voller Höhe erbracht werden. Sacheinlagen wie Maschinen oder Fahrzeuge sind nicht möglich.
Geringe Reputation
Die UG hat aufgrund des niedrigen Stammkapitals oft ein schlechtes Image bei Geschäftspartnern, Lieferanten und Banken. Die Kreditwürdigkeit und das Ansehen der UG sind eher begrenzt.
Rechtliche Pflichten
Die UG unterliegt den gleichen rechtlichen Pflichten wie eine GmbH, wie zum Beispiel der Buchführung, der Bilanzierung, der Offenlegung oder der Gewerbesteuer.
Die UG ist eine attraktive Rechtsform für Gründer, die mit wenig Kapital eine Kapitalgesellschaft gründen wollen. Die UG bietet eine beschränkte Haftung, eine flexible Gestaltung und steuerliche Vorteile. Allerdings muss man auch die Nachteile der UG beachten, wie zum Beispiel die Ansparpflicht, die Umfirmierung, die fehlenden Sacheinlagen, die geringe Reputation und die rechtlichen Pflichten.